Evolutionstag – ein Feiertag für den bfg

Charles Darwin und Alfred Russel Wallace haben vor ca. 170 Jahren unser Verständnis von der „Entwicklung der Arten“ und damit auch von der stammesgeschichtlichen Entwicklung des Menschen auf eine damals revolutionäre wissenschaftliche Grundlage gestellt, die in ihren Grundzügen bis heute Bestand hat: die Evolutionstheorie.

Moderne Forschungen erhöhen fortlaufend unseren Wissensstand, was zu Konkretisierung und Anpassungen führt. Grundsätzliche Fehler der Evolutionstheorie wurden dabei bisher nicht erkannt, ganz im Gegenteil. Besonders die Erkenntnisse der Genetik, beginnend mit den Erbsenzuchtexperimenten von Gregor Mendel, erweitern unser Verständnis der zugrunde liegenden Prozesse enorm und liefern zusätzliche Belege, dass die Entwicklung des Lebens auf Zufall und Notwendigkeit beruht:
Durch zufällige Veränderungen ihrer Erbanlagen (Mutationen) entstehen vererbbare Unterschiede, die sich unter den gegebenen oder sich verändernden Umweltbedingungen als günstig erweisen können. Die besser an ihren Lebensraum angepassten Organismen haben dadurch einen Überlebens- und damit Vermehrungsvorteil. Das führt notwendigerweise zu einer Verdrängung von schlechter angepassten Organismen, deren Erbanlagen diese Veränderungen nicht tragen (Selektion).

Siegmund Freud diagnostizierte der Menschheit eine „biologische Kränkung“, weil seitdem klar ist, dass der Mensch kaum mehr als göttliche Schöpfung, sondern treffender als die rezente Form des homo sapiens (mit Vorfahren bis hin zur hypothetisch letzten gemeinsamen Stammform LUCA) beschrieben werden kann. Wir haben eine durch Fossilienfunde und Relikte in unseren eigenen Körpern belegte Ahnenreihe, die weit über Adam und Eva hinaus reicht und zu der mausgroße Säugetiere aus dem Jura (vor ca. 150 Millionen Jahren) und Bakterien aus dem Präkambrium (vor ca. 3,5 Millarden Jahren) gehören.

Im Bund für Geistesfreiheit feiern wir den Evolutionstag, weil unser weltlicher Humanismus ein naturalistisches Weltbild zur Grundlage hat, dessen Anfänge durch frei denkende Frauen und Männer in der Aufklärung erarbeitet und, gegen den erbitterten Widerstand der Kirchen, behauptet wurden. Wir leben in einer Welt in der es mit rechten Dingen zugeht und die zu ihrer Erklärung weder Mythen noch Götter benötigt. Ludwig Feuerbach, der auch in Franken lebte und wirkte und auf dem Johannisfriedhof in Nürnberg begraben liegt, ist einer der philosophischen Vordenker an dem wir uns orientieren.

Ist unsere Abstammung von tierischen Vorfahren ein Grund narzistisch gekränkt zu sein, wie Freud annahm? Wir finden nicht. Vielmehr können wir über die Vielfalt und die Mechnismen des Lebendigen staunen, mit Neugier und wissenschaftlichen Methoden immer mehr über das Leben (und damit über uns selbst) lernen und uns emotional mit allen anderen Organismen auf der Erde verbunden fühlen, wenn wir uns bewusst machen, welche evolutionären Wege über Millarden von Jahren zu unserer aktuellen Lebensform führten.

Das Wissen um die Evolution und unsere hohe Wertschätzung eines humanen (menschengerechten) Lebensstils wollen wir bekannt und zugänglich machen. Dazu fördern wir Initiativen die Evolution schon an der Grundschule vermitteln wollen (z.B. Evokids oder den Evolutionsweg), veranstalten Vorträge die zur Aufklärung beitragen und feiern das Leben am Evolutionstag.

Text: Hansjörg Albrecht und Dr. Franz Klebl
Bildquelle: Hansjörg Albrecht

Für die Webpräsenz des bfg Fürth


Der Evolutionstag ist ein beweglicher Jahresfeiertag, jeweils am sechsten Freitag nach dem Sonntag, der dem ersten Frühjahresvollmond folgt. Landläufig ist das der Freitag nach dem „Vatertag“.

Die nächsten Termine fallen auf Freitag, den
14. Mai 2021
27. Mai 2022
19. Mai 2023
10. Mai 2024

Logos, Ethos, Pathos – Anmerkungen zu theologischem Geschwurbel und praktischem Opferschutz

Frau Nothelle-Wildfeuer, Professorin für Theologie in Freiburg und Beraterin der Deutschen Bischofskonferenz, hat in einem Beitrag für den Ethikblog der Wilhelm-Löhe-Hochschule in Fürth ihre Meinung zur Glaubwürdigkeitskrise der katholischen Kirche dargelegt.

Gekonnt schlägt sie einen Bogen von Aristoteles zu den aktuellen Skandalen. Ich musste dabei an den flotten Spruch von Philipp Möller denken, der in seiner berühmt gewordenen Rede bei „Disput Berlin“ das Theologie-Studium als staatlich geförderte Rhetorik-Ausbildung bezeichnete.

In meiner Antwort auf den Blogeintrag versuchte ich heraus zu arbeiten, dass Glaubwürdigkeit in Bezug auf den sexuellen Missbrauch in katholischen Institutionen leicht hergestellt werden kann:
Entweder durch das klare Eingeständnis, dass die katholische Kirche weiterhin die Täter schützen, das Leiden der Opfer in Kauf nehmen und Aufklärung verhindern wird – jede/r Beobachter/in der bisherigen kirchlichen Reaktionen könnte das leicht nachvollziehen.
Oder durch entschiedenes Handeln, wie es bei Sexualstraftaten geboten und außerhalb der Kirche selbstverständlich ist. Das würde Strafverfolgung, Opferentschädigung bzw. – hilfe und Prävention ermöglichen.
Rhetorische Blüten leisten das nicht, sondern verhindern praktischen Opferschutz.

Blogeintrag im Ethik-Blog des Wilhelm-Löhe-Institut Fürth im Januar 2020

Glaubwürdigkeit

von Prof. Dr. Ursula Nothelle-Wildfeuer, Freiburg

Eigentlich will sie für das Gute stehen, den gütigen Gott den Menschen nahe bringen, dem Leben dienen, dem Glauben, der Hoffnung und der Liebe. Eigentlich. Die Wirklichkeit sieht anders aus. Missbrauch, Finanzskandale, Vertuschen und Machtmissbrauch in der katholischen Kirche. haben dazu geführt, dass sie ihr wichtigstes Kapital, die Glaubwürdigkeit, verspielt hat. Gerade in Zeiten, in denen man Institutionen gegenüber äußerst skeptisch ist und zunehmend mehr auf die Glaubwürdigkeit von einzelnen Personen schaut, sind Menschen gefragt, die mit ihrem Leben und Handeln Zeugnis geben von dem, was sie trägt, was ihr Denken und Glauben prägt. bei der Kirche geht es hierbei „ans Eingemachte“, denn für die Botschaft des Evangeliums ist Glaubwürdigkeit ein ganz entscheidender Wert. Was aber meint Glaubwürdigkeit?

Im ersten Buch seiner Rhetorik spricht der griechische Philosoph der Antike Aristoteles von drei Wegen, die im Zusammenspiel notwendig sind, um Glaubwürdigkeit entstehen zu lassen: Ethos, Logos und Pathos. Die Rede vom logos impliziert, dass das entscheidende Mittel für Aristoteles das Argument ist, denn es geht ihm ums Überzeugen, nicht ums Überreden. Auf Fragen des Glaubens bezogen finden wir bereits biblisch die entsprechende Grundlage in 1 Petr 3,15: „Seid stets bereits, jedem Rede und Antwort zu stehen, der nach der Hoffnung fragt, die euch erfüllt.“ Rede und Antwort zu stehen meint also, mit nachvollziehbaren und vernünftigen Argumenten über den Glauben zu sprechen. Sprachfähig in Fragen des Glaubens zu werden, ist ein bedeutsames Anliegen, gerade angesichts gegenwärtig virulenter Tendenzen, nur noch auf Emotionen und Wunder zu setzen. Es ist geradezu ein Spezifikum unseres Glaubens, dass wir unseren Verstand nicht an der Garderobe abgeben müssen und nur noch Katechismussätze zu wiederholen haben. Ohne fundierte und kritische Auseinandersetzung mit Glaubensinhalten wird der Glaube fundamentalistisch. Und es braucht eine systematische Auseinandersetzung mit der Entwicklung der Gesellschaft, den Dialog mit Vertreter*innen unterschiedlicher gesellschaftlicher Bereiche und Milieus, sonst wird der Glaube weltfremd und seine Vertreter*innen eben gerade nicht glaubwürdig.

Der Logos allein genügt natürlich nicht, vielmehr müssen Denken und Reden in Übereinstimmung gebracht werden mit dem Handeln – das Ethos ist gefragt. Biblisch begegnet uns bereits in beiden Testamenten die zentrale Aussage von der untrennbaren Verbindung von Gottes- und Nächstenliebe, die das Kernanliegen unübertroffen auf einen einfachen Punkt bringt. Nirgends in der Tradition unseres Glaubens gibt es einen Dispens von diesem Link. Mehr denn je aber wird gegenwärtig offenkundig, wie sehr wir hinter dem darin implizierten Anspruch, das auch zu leben, was wir verkünden, zurückbleiben: Ein wesentlicher Grund für die aktuelle Krise – hier speziell die Missbrauchskrise und die darin deutlich werdenden systemischen Probleme der Kirche – liegt darin, dass sowohl die Christ*innen als Einzelne als auch die Kirche als ganze hier in erschreckender Weise versagt haben und das Gegenteil von dem leben, was sie verkündigen. Papst Franziskus ist es, der in seinem gesamten Pontifikat nicht müde wird, diesen Zusammenhang zwischen dem Wort und der Tat zu betonen. Er verweist u.a. auf die Fußwaschung Jesu, die er selbst zeichenhaft und äußerst symbolträchtig im ersten Jahr seines Pontifikats in einem römischen Gefängnis – u.a. auch an Frauen und Muslimen – vollzogen hat und seitdem jedes Jahr vollzieht. In deutlichem Unterschied zu einer Kirche, die sich abschottet, spricht er von „eine(r) ‚verbeulte(n)‘ Kirche, die verletzt und beschmutzt ist, weil sie auf die Straßen hinausgegangen ist, (die ihm) lieber (ist), als eine Kirche, die aufgrund ihrer Verschlossenheit und ihrer Bequemlichkeit, sich an die eigenen Sicherheiten zu klammern, krank ist.“ (EG 49) Auch mit Blick auf das derzeit vieldiskutierte Thema der Macht in der Kirche lässt sich die Problematik aufzeigen: Das bereits 1931 von Papst Pius XI. formulierte Subsidiaritätsprinzip, das die Kirche der Gesellschaft zur Gestaltung ihrer Ordnung dringend nahelegt, solle zwar, so Pius XII. 1946, auch in der Kirche gelten, unbeschadet ihrer hierarchischen Struktur, aber es ist noch in keiner Weise ausgelotet, was das bedeuten könnte. Auch hier besteht dringender Handlungsbedarf. Denn es ist nahezu unmöglich, der Gesellschaft Empfehlungen zu geben, denen die eigene Gestalt Hohn spricht.[1]

Das dritte Element, das Aristoteles gemäß zur Authentizität führt, ist das des Pathos. Das meint nicht ein fanatisches, vermeintlich absolutes Überzeugtsein und eine jedem Zweifel enthobene absolute Gewissheit. Es geht vielmehr um eine Haltung, die von Leidenschaft geprägt ist, die zu „eine(r) adventliche(n) Haltung“ führt, „angefangen von der willigen Annahme der scheinbar alltäglich kleinen Aufgabe bis hin zur Bereitschaft, weiterzugehen, obgleich man gehofft hatte, schon endgültig angekommen zu sein“[2]. Glaube „ist nicht heller oder lauter Jubel ein Leben lang, sondern ‚die demütig nüchterne Freude des glaubenden Harrens, das nicht meint, das greifbar Gegenwärtige sei alles‘“[3].

Glaubwürdigkeit zurückzugewinnen bedeutet dann keine religiöse oder moralische Höchstleistung, bedeutet auch kein einfaches Verkündigen satzhafter Wahrheiten, sondern meint, um es frei nach Frère Roger Schütz zu formulieren: Geht hinaus in die Welt und bezeugt (Pathos) durch Wort (Logos) und Tat (Ethos) das vom Evangelium, was ihr verstanden habt – und sei es noch so wenig.

[1] Vgl. dazu Nothelle-Wildfeuer, Ursula: Glaubwürdig Kirche sein? Das Subsidiaritätsprinzip in der Kirche. Online verfügbar unter https://www.feinschwarz.net/subsidiaritaetsprinzip-in-der-kirche/.

[2] Batlogg, Andreas R.; Suchla, Peter (2018): Einführung der Herausgeber, in: Rahner, Karl, Advent – von der tiefen Sehnsucht unseres Lebens. Ostfildern, 18f.

[3] Ebd., 14.

Kommentar von Hansjörg Albrecht am 21.1.2020 

Sehr geehrte Frau Nothelle-Wildfeuer,

da Sie seit 2011 als Professorin für christliche Gesellschaftslehre die Deutsche Bischofskonferenz beraten, finde ich Ihre Sicht auf die Glaubwürdigkeitskrise der katholischen Kirche besonders interessant. Ihre Liste der ursächlichen Skandale zählt an erster Stelle den Missbrauch auf, mit dem ich mich auch beruflich als Familientherapeut beschäftige.

Mit Ihnen und Aristoteles bin ich der Meinung, dass ein stimmiges Zusammenspiel von Logos, Ethos und Pathos zu Glaubwürdigkeit beitragen kann.
Mir geht es nicht um die Krise der Institution Kirche, sondern um die Bewältigung und Prävention der zahlreichen traumatischen Krisen der missbrauchten Menschen. Sexueller Missbrauch muss verhindert, oder zumindest baldmöglichst aufgedeckt und gestoppt werden. Das ist der Aspekt um den wir uns als humane Gesellschaft kümmern müssen. Und das nicht nur bei Missbrauch auf Campingplätzen, in Sportvereinen und Familien, sondern auch in christlichen Internaten, Heimen und der Sakristei. Keinesfalls sollten wir auf die Versuche hereinfallen, den Missbrauch im kirchlichen Umfeld als innerkirchliches Problem zu definieren.

Rede und Antwort stehen, Verstand einsetzen, argumentieren, versachlichen, fundierte und kritische Auseinandersetzungen führen … Sie scheinen all das zu bejahen – wie schön, ich begrüße diese evidenzbasierte, logische Haltung!

Nur ist die Bischofskonferenz in Bezug auf die Missbrauchsfälle scheinbar ziemlich beratungsresistent. Die von Ihnen hier vorgestellte Verbindung von klarem Denken (Logos) und guten Taten (Ethos) kann ich nicht entdecken, ganz im Gegenteil:

Als der Kriminologe Christian Pfeiffer mit der Aufklärung der Missbrauchsfälle beauftragt werden sollte und seine geplante Methodik vorstellte, wurde er umgehend abserviert, weil er auf seine wissenschaftliche Freiheit bestand.
Die Autoren der daraufhin eingesetzten Arbeitsgruppe waren sich über ihren Maulkorb im Klaren (ich bin dennoch sehr froh, dass sie die Arbeit geleistet haben, weil so die Dimension des Dunkelfeldes sichtbar wurde).
Unter „Methodische Rahmenbedingungen des Forschungsansatzes“ schreiben sie im Bericht:
„Genereller methodischer Ansatz: Entsprechend des Forschungsauftrags verfolgte das Gesamtprojekt einen retrospektiv-epidemiologischen und nicht einen kriminologischen Ansatz. Dieser Ansatz schloss eine Verifizierung oder Falsifizierung von einzelnen Taten, Fällen oder beteiligten Personen seitens des Forschungskonsortiums explizit aus. Eine solche Verifizierung oder Falsifizierung war im Rahmen des Projekte methodisch und rechtlich nicht möglich.“ (MHG-Studie, 24.9.2018, Harald Dreßing und andere)

Logisch und ethisch liegt für mich auf der Hand:

– Wir brauchen im Verdachtsfall Anzeigen von Whistleblowern, verantwortlichen Führungskräften, Beobachtern und Betroffenen für (schnelle, entschlossene) kriminologische Ermittlungen und nicht deren systematische Behinderung. Polizeiarbeit würde Fahndungsdruck erzeugen, Beweise sichern und Strafverfolgung vor den Verjährungsfristen ermöglichen – was viele weitere Taten verhindern kann. Die Kripo hat genügend Erfahrungen mit solchen Arten von Gewaltkriminalität, die nur auch hier konsequent angewendet werden müssen. Für die Opfer würde so klar werden, dass Gesellschaft und Staat zu ihnen stehen und effektiven Schutz bieten, selbst wenn Amtsträgern von Kirchen die Täter sind.
Bisher geschieht das Gegenteil. Am 19.1.2020 berichtet der bayerische Rundfunk: „Missbrauch in der Kirche: Fast alle Verfahren in Bayern eingestellt“ https://www.br.de/nachrichten/bayern/missbrauch-in-kirche-fast-alle-verfahren-in-bayern-eingestellt,Ro00XBb
Christian Pfeiffer wird im Artikel so zitiert:
(Zitat) Für die Kirche sei die der Studie folgende Ankündigung von Kardinal Reinhard Marx, wonach alles an die Staatsanwaltschaften gegeben werde, kein Risiko gewesen. „Das war eine große Geste, die die Menschen erstmal beruhigen sollte. Das war alles nur Show – mehr nicht.“ (Zitat Ende)

– Wir brauchen (langfristige, multidisziplinäre) wissenschaftliche Forschung, um Kontext, Dynamik und Struktur von institutionellem sexuellem Missbrauch immer besser zu verstehen. Auf dieser Basis können neue Organisationsformen, Regelungen, Präventionskonzepte usw. entwickelt werden, mit dem Ziel sexuelle Gewalt weiter zurück zu drängen.

– Der dritte Bereich in dem die finanzstarke katholische Kirche logisch und ethisches Handeln zeigen kann: Die Opfer der erlittenen sexuellen Gewalt müssen umfangreich finanziell und ohne weitere Demütigungen entschädigt werden. Geld heilt nicht die Schäden, sondern ermöglicht den betroffenen Menschen in autonomer Weise ihr Leben zu verbessern.

Beim Pathos der Kirche sehe ich keinen Mangel. Ein ausgewogenes Zusammenspiel der drei aristotelischen Wege erfordert entschlossenes, logisch begründetes und ethisches Handeln.
Oder die angestrebte Ausgewogenheit wird durch die Beendigung der pathetischen Aufklärungs-Show erreicht, mit dem Eingeständnis der katholischen Kirche, das kein Interesse besteht den Missbrauch tatsächlich zu beenden.

Mit freundlichen Grüßen

Hansjörg Albrecht
Familientherapeut
Bund für Geistesfreiheit Fürth K.d.ö.R.

Hansjörg Albrecht

Das besondere Kirchgeld in Bayern

Kirchenmitglieder zahlen Kirchensteuer. So weit, so klar. Wie es funktioniert, dass Atheisten und Muslime und andere Nichtchristen, über ihre Ehe mit christlichen Partnern, ebenfalls besteuert werden, kann im Wikipedia-Artikel nachgelesen werden.

Widerstand und fundierte Kritik  (kirchgeld-klage.info) daran gab es von Anfang an.

Seit 2017 engagierte sich auch das Institut für Weltanschauungsrecht (ifw) mit Musterklagen.

Vielleicht durch die juristische Bearbeitung befeuert, beschloss die bayerische Evangelische Landeskirche am 29.11.2018 die „Heidensteuer“ (Kirchenkritikerjargon) abzuschaffen. Das könnte kluge Taktik sein.

Gleichzeitig haben die Synodalen einen vernünftigen Schritt unternommen, um das friedliche Zusammenleben mit und ohne Glauben zu fördern.

Darum mein Kommentar der als Artikel im Humanistischen Pressedienst erschien: Taktischer Winkelzug oder vernünftiger Schritt?


Taktischer Winkelzug oder vernünftiger Schritt?

Mit Stolz, könnte man meinen, verkündet der Evangelische Pressedienst (epd):

Bayerische Landeskirche schafft als erste das „Besonderes Kirchgeld“ ab

Es fehlt auch nicht der Hinweis, die Landeskirche würde damit auf 13 Millionen Euro Einnahmen verzichten. Das klingt großzügig.

Wie ist das möglich? Nehmen die Kirchen Abstand davon glaubensverschiedenen Ehepartnern pauschal Kirchensteuerflucht zu unterstellen? Oder gibt es noch andere Gründe für den Beschluss der bayerischen Landessynode der Evangelischen Kirche Deutschland, am 29.11.2018 in Garmisch-Partenkirchen?

Im Pressetext wird sachlich berichtet: „Besonderes Kirchgeld“ müssen in Bayern seit 2004 evangelische Kirchenmitglieder zahlen, wenn sie mit ihrem Ehegatten gemeinsam steuerlich veranlagt sind, dieser aber kein Mitglied einer Kirche oder Weltanschauungsgemeinschaft ist.

Auch die erstaunliche Ungleichheit dieser Besteuerung wird kurz gestreift: Nicht alle katholischen Bistümer erheben diese Steuer, einige Freikirchen dagegen schon, in Bayern konnte mit der Zugehörigkeit zu einer Weltanschauungsgemeinschaft mit Körperschaftsrecht das „besondere Kirchgeld“ vermieden werden, einige jüdischen Gemeinden in Hessen und die Altkatholiken in Niedersachsen erheben es, und so weiter – die Praxis der Erhebung gleicht einem bunten Flickenteppich, eine stringente Begründung und klare Linie ist nicht erkennbar.

Das „besondere Kirchgeld“ hatte in den vergangenen Jahren„für Spannungen gesorgt“, erläuterte Oberkirchenrat Hans-Peter Hübner. Bei vielen Kirchenmitgliedern habe es zu erheblichen Belastungen im Verhältnis zu ihrer Kirche geführt. …. es gebe „grundsätzliche Akzeptanzprobleme“ – so benennt man in Kirchenkreisen die Empörung und die anhaltende und fundierte Kritik an der „Heidensteuer“, wie Betroffene und säkulare Organisationen sie gerne zuspitzend nennen. Bisher hatte das jedoch kaum Eindruck gemacht. Weder der politische Diskurs, noch die breite Öffentlichkeit setzte das Thema auf die Agenda.

Darum kam die Abkehr der bayerischen Protestanten nun einigermaßen überraschend. Wie ist der Verzicht auf diese Einnahmequelle zu deuten? Ist es Einsicht in Ungerechtigkeit? Verzicht auf Dominanz? Reagieren sie auf die logischen Brüche, die vor allem bei der Besteuerung von Doppelverdienern bestehen? Hat die evangelische Landeskirche, wegen der im bundesweiten Vergleich relativ wenigen Fälle in Bayern, nur am wenigsten zu verlieren? Oder sind sie schon reich genug? Für letzteres würden die auf der gleichen Versammlung beschlossenen Investitionen und die gute Laune beim Haushaltsbeschluss sprechen. Die Mindereinnahmen scheinen angesichts der hohen Erträge keine große Rolle zu spielen.

Wenn es um den Klerus und das Geld geht, wird es für Normalbürger undurchsichtig. Hellhörig kann man am Ende der Pressemitteilung werden, sie enthält den Hinweis:

Zudem habe das „besondere Kirchgeld“ auch die Gerichte beschäftigt, zuletzt sogar den Internationalen Gerichtshof für Menschenrechte. Obwohl die Gerichte die Auffassung der Kirche bisher bestätigt haben, wurde Hübner zufolge niemals die erwartete Akzeptanz erreicht. Zudem sei nicht ausgeschlossen, dass sich die Haltung der Gerichte einmal ändere.

Das klingt weniger stolz und großzügig. Vielleicht ist es ja doch der geschärfte Blick der Gerichte mit dem die Kirchenfinanzen inzwischen beobachtet werden?

Denn es gibt Fachleute, die sich mit der komplexen Materie auskennen und Betroffenen helfen juristischen Widerstand zu leisten: Das ifw (Institut für Weltanschauungsrecht) hat mit zwei Musterklagen die Erhebung des „besonderen Kirchgeldes“ hinterfragt. Warum eine Muslima und ein Atheist
der evangelischen Kirche Kirchensteuer zahlen müssen, wird seit 2017 gerichtlich geklärt. Aus einem der Fälle erklärt sich der Hinweis auf den Internationalen Gerichtshof für Menschenrechte und es ist nicht verwunderlich, dass die Kirchen ein hohes Interesse daran haben, ihre Belange nicht aus internationaler Perspektive bewerten zu lassen. Nirgendwo sonst auf der Welt genießen christliche Kirchen so umfangreiche, vom Staat zugestandene, Privilegien wie in Deutschland.

Mit skeptischem Blick betrachtet kommt die bayerische Evangelische Landeskirche mit der Abschaffung des „besonderen Kirchgeldes“ einer drohenden juristischen Niederlage zuvor. Mit einer „Abschaffung“ hätte das nichts zu tun, sondern eher mit Taktik, um den grundlegenden Vorteil erhalten zu können. Denn einer Wiedereinführung der „Heidensteuer“ durch künftige Synoden steht nichts im Weg. Insofern wäre der scheinbare Verzicht eher die kluge Investition eines milliardenschweren Konzerns, der langfristig denkt und seine starke Position mit Winkelzügen verteidigt.

Die Entscheidung der Synode, die sich nicht nur aus Strategen, sondern aus gewählten evangelischen Christen von der Basis zusammensetzt, kann freilich auch als vernünftiger Schritt in Richtung konfessionsfreier oder andersgläubiger Menschen verstanden werden. Formen des friedlichen Zusammenlebens von Menschen mit verschiedenen Weltanschauungen zu entwickeln, ist in unserer zunehmend heterogenen Gesellschaft eine große Herausforderung, von deren Bewältigung der soziale Frieden mit abhängt. Verantwortlichen Synodalen ist diese Aufgabe sicher bewusst, denn der soziale Sprengstoff der fundamentalistischen Abgrenzung ist längst identifiziert und die Mehrheit der Christen in Deutschland versteht sich als Mitgestalter einer offenen Gesellschaft, die verschiedene Lebensauffassungen integrieren muss.

Auf das „besondere Kirchgeld“ zu verzichten bedeutet, nicht weiter einen Keil zwischen Paare zu treiben, denen es trotz verschiedener Haltungen zu Glauben und Religion gelingt, zusammen zu leben. Die Zeiten, in denen es nur möglich war, Menschen gleicher Konfession zu lieben und zu heiraten, sind glücklicherweise überwunden.

Anstatt einseitig nur den Aspekt der „Kirchensteuerflucht“ zu betonen und durch das „besondere Kirchgeld“ zu unterbinden, können glaubensverschiedene Ehen als private Modelle friedlicher Koexistenz anerkannt werden. Was im Familienleben gut funktioniert, fördert auch das Zusammenleben gesellschaftlicher Gruppen.

Ist es nicht das, was wir brauchen? Menschen mit Mut zur Vielfalt, die im Dialog ihre Unterschiede leben und gemeinsame Lösungen finden? Das sollten weltanschaulichen Organisationen, religiöse wie säkulare, nach Kräften unterstützen!

Was auch immer den Ausschlag für die Entscheidung gab, Taktik oder Vernunft, ist letztlich nicht so wichtig wie das erfreuliche Ergebnis: Die bayerischen Synodalen haben einen seit vielen Jahren strittigen Punkt im Zusammenleben von Christen und Nichtchristen befriedet.

Es ist zu hoffen, dass andere Landeskirchen und Bistümer dem bayerischen Beispiel folgen und ebenfalls auf das „besonderen Kirchgeld“ verzichten.

7. Dezember 2018 Hansjörg Albrecht

Mobbing im Zeichen des Kreuzes

Schülerinnen fühlen sich als Opfer eines Kreuzzugs

Artikel am 23.5.2018 in den Nürnberger Nachrichten von Michael Kasperowitsch

zum NN-Onlineartikel

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Hinweis auf erster Seite

Artikel im Humanistischen Pressedienst (hpd)

Kommentar Hansjörg Albrecht (als Leserbrief eingereicht, keine Veröffentlichung)

Ist Streit um Symbole lächerlich? Toleranten Atheisten, die Kreuze in Schulen humorvoll als Plus-Zeichen gedeutet haben, vergeht das Lächeln. Zunehmend wird das Kreuz zur Abgrenzung verwendet. In Wolnzach verwenden es Jugendliche um ihre Peergroup zu stärken und „die Anderen“ abzuwerten.
Solange der Staat, symbolisch und im BayEUG, Religion(en) bevorzugt, wird die Diskriminierung Nichtgläubiger gefördert. Der Konflikt ist symptomatisch für eine verfilzte Kirchenrepublik. Wer religiös motiviertes Mobbing aktiv verhindern will, muss überzeugend staatliche Neutralität schaffen.
„Die Schule ist kein Ort der Bekehrung, sondern ein Ort, an dem die Werte der Aufklärung vermittelt werden sollen. Dort gilt es, das zu kultivieren, was verbindet, anstatt auf das zu setzen, was unterscheidet.“ (Naila Chikhi)